Maßnahme innerörtliches Verkehrskonzept

Grundlage für das innerörtliche Verkehrskonzept ist der Gemeindeentwicklungsplan Magstadt 2020.

Worum geht es?

Ein Arbeitskreis aus Gemeinderat, Stadtplanern, Verkehrsplanern und Verwaltung hat 2010 und 2011 darauf aufbauend 9 verschiedene Planungsfälle für die Verkehrsgestaltung im Ortskern ausgearbeitet, um festzustellen, wie die Anforderungen aus Bürgerbeteiligung und Gemeindeentwicklungsplan umgesetzt werden könnten. (Weitere Infos siehe Innerörtliches Verkehrskonzept).

Wie ist der Sachstand?

Am 12. Juli 2011 hat der Gemeinderat beschlossen, den Planungsfall „3H-20.07 Variante G“ weiter zu verfolgen. Er ermöglicht einerseits, die Verkehrsmengen, die nach Fertigstellung der Umgehungsstraßen im Ort verbleiben, auf niedrigem Niveau gleichmäßig zu verteilen. Andererseits lassen sich die im Gemeindeentwicklungsplan formulierten und beschlossenen Ziele einschließlich Ortsbus weitgehend erreichen, ohne einzelne Straßen unverhältnismäßig zu belasten. Dieser Planungsfall beinhaltet ( = realisiert, = in der Umsetzung):
Maßnahmen außerorts:

  • Osttangente Magstadt
  • Sperrung Hölzertalstraße

Maßnahmen innerorts:

  • Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
  • Wendemöglichkeit Brunnenstraße
  • Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer und Unterer Marktplatz, Planstraße, Pfarrstraße
  • Zweirichtungsverkehr Planstraße
  • Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße
  • Umgestaltung Knotenpunkte Maichinger Straße/Mühlstraße und Neue Stuttgarter Straße/Planstraße
  • Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/ Oswaldstraße/Bachstraße (Vorfahrtstraße: Bachstraße – Alte Stuttgarter Straße ortsauswärts)
  • Tempo 30-Zone im Bereich Weilemer Straße (ab Traubenstraße) – Maichinger Straße – Neue Stuttgarter Straße

Welche Rechtsverfahren sind noch notwendig?

Wie ist der Zeithorizont?

Schritt für Schritt werden nun die einzelnen Teile realisiert.