Hölzertal vs. Osttangente

Aufrechterhaltung der Hölzertalstraße, keine Osttangente

  • Die Fahrtstrecke nach Stuttgart (ab Huthwiesenstraße) beträgt 1 km weniger, als über Osttangente, K1005, K1065 und L1188
  • bis zur Autobahn ist nur einmal Vorfahrt zu gewähren (künftig L1188 vorfahrtberechtigt)
  • weitgehend ebene Straße
  • teilweise unübersichtliche, kurvige und unfallträchtige Linienführung
  • Unterhaltungsaufwand von jährlich ca. 20.000 €
  • geringe Verkehrsentlastung in wichtigen Bereichen (s. a. Vorteile Neubau Osttangente)
  • Beibehaltung hoher Abgas- und Lärmemissionen im dichtbesiedelten Innenbereich
  • Schleichverkehr von Stuttgart in Richtung Schwarzwald
  • wenn im Ortskern das vielfach geforderte Durchfahrtsverbot für LKW´s umgesetzt wird, ist das Gewerbegebiet
    Ost von Norden, Süden und Westen nur über den Umweg (ca. 10 km) L1189 neu (Südumfahrung-K1005-K 1065-L 1188) bis zur Autobahnunterführung und zurück durchs Hölzertal (bei evtl. 50 km/h-Beschränkung) zu erreichen.
  • wenn im Ortskern das vielfach geforderte Durchfahrtsverbot für LKW´s nicht umgesetzt wird, dürfen LKW´s auch künftig die Ortsmitte und damit insbesondere die Alte Stuttgarter Straße, Neue Stuttgarter Straße sowie Weilemer und Renninger Straße – mit den bekannten Begleiterscheinungen befahren
  • keine Umsetzungsmöglichkeit von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und städtebaulicher Aufwertung des Ortskerns, da keine Realisierungsmöglichkeit des innerörtlichen Verkehrskonzeptes wie in Arbeitskreisen und Leitbildempfehlungen formuliert wurde
  • damit auch keine Schaffung von neuen Parkmöglichkeiten im Bereich Oberer Markt und Maichinger Straße
  • Zerschneidung des Hölzertales und damit des Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebietes im Oberen Hölzertal in
    Längsrichtung auf einer Länge von ca. 5 km mit allen negativen Folgen für Natur, Landschaft und Naherholung.

Schließung der Hölzertalstraße, Neubau Osttangente

  • Direkte Anbindung des Gewerbegebietes Ost und den angrenzenden Wohngebieten an das übergeordnete Straßennetz in Richtung Stuttgart, BB/Sifi, Renningen oder L 1189 neu, B 464, A 8, A 81 ohne Ortsdurchfahrt
  • Zusätzliche Entlastung in folgenden Straßen (Auszug):
  • Neue Stuttgarter Straße, Höhe Friedhof: nur noch 3.400 Kfz statt 9.150
  • Neue Stuttgarter Straße, vor Seniorenzentrum: nur noch 6.000 statt 12.450
  • Maichinger Straße, Höhe Brauereiplatz: nur noch 7.250 statt 12.400
  • Weiherstraße: nur noch 2.850 statt 3.950
  • Durchfahrtsverbot für LKW´s im Ortskern problemlos möglich, da alle Teilgebiete über das Tangentensystem von
    außen erreichbar sind, ohne das Rathauseck passieren zu müssen
  • Kein Schleichverkehr von Stuttgart in Richtung Schwarzwald
  • Verlagerung von Lärm- und Abgasemissionen aus dicht besiedelten Innenbereichen in den Außenbereich
  • Umsetzung des innerörtlichen Verkehrskonzeptes mit Verkehrsberuhigung, Bepflanzung, Straßen- und Platzgestaltung, zusätzliche Kurzzeitparkplätze zum Einkaufen, städtebauliche Aufwertung und Schaffung von neuem, auch
    altersgerechtem Wohnraum, Einkaufsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität
  • alles Voraussetzungen, um aus dem
    viel geschmähten „Drecknest“ ein lebens- und liebenswertes Magstadt werden lassen, um die Ortsmitte zum funktionalen und identitätsbildenden Mittelpunkt der Gemeinde entwickeln zu können!
  • Notwendigkeit der Osttangente von Fachbehörden anerkannt (GVFG-Zusage, Zielabweichung und Befreiung von
    Landschaftsschutzgebiets-Verordnung)
  • Lediglich Zerschneidung quer (ca. 800 m) zum auslaufenden Hölzertal am westlichen Rand des Landschaftsschutzgebiets
  • Positive Auswirkungen für Natur, Landschaft und Naherholung im gesamten Hölzertal östlich der Hochspannungstrasse
  • Chance, das Landschaftsschutzgebiet im Osten Magstadts zu ändern und eine Abrundung des östlichen Ortsrandes
    mit alternativen Wohnbaufl ächen weiter zu betreiben
  • Bei zeitnahem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist ein gemeinsames Flurbereinigungsverfahren mit der
    Südumfahrung möglich, 2 separate Verfahren dagegen nicht
  • Bei zeitnahem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine gemeinsame losweise Ausschreibung mit der Südumfahrung und damit günstigere Preise möglich
  • Die Fahrtstrecke nach Stuttgart (ab Hutwiesenstraße) beträgt 1 km mehr als übers Tal
  • bis zur Autobahn ist 4mal Kreisverkehr/Vorfahrt zu gewähren
  • Steigungs- Gefällestrecken
  • Investitionskosten von ca. 2 Mio €, davon ca. 1,3 Mio € GVFG Zuschuss
  • jährliche Unterhaltkosten von ca. 5.000€
  • Negative Folgen für Natur, Landschaft und Naherholung im unmittelbaren Trassenbereich